Aus unserem Antrag im Ortschaftsrat:
Mit großer Sorge haben wir auf der Ortschaftsratssitzung am 14. Juli 2021 vernommen, dass aktuell noch keinerlei konkreten Schritte zur Einrichtung einer Ganztagesgrundschule in Grötzingen unternommen worden sind. Bereits im Schuljahr 2024/25 wird der Hort seinen Betrieb in Grötzingen einstellen. Laut Umfrage haben in den kommenden Jahrgängen mindestens 80 Prozent aller Eltern Bedarf an einer Nachmittagsbetreuung. Es ist daher dringend erforderlich, ein Ganztagesschulkonzept zu entwickeln und umzusetzen.
Auf Grundlage der Ergebnisse der Umfrage – gleichwohl wir nach wie vor deren Aussagekraft bezweifeln – bitten Schulleitung und Elternschaft um eine politische Entscheidung zwischen zwei Alternativen:
Option 1: Ganztagesgrundschule mit drei verpflichtenden Nachmittagen sowie zwei
optionalen Nachmittagen in Wahl-Form.
Option 2: Flexible Nachmittagsbetreuung (ähnlich eines Schülerhortes).
Aufgrund der Raumsituation lässt sich nur eine der beiden Formen in Grötzingen umsetzen.
Unsere Fraktion befürwortet Option 1, da hier sämtliche Kinder an drei Nachmittagen die Chance erhalten, an Bildung und eventuell einem musikalischen oder einem Sportangebot teilzuhaben. Auch sehen wir hier aufgrund aktueller PISA-Ergebnisse, den Ergebnissen des Bildungsmonitors sowie der Defizite, die im sozialen und schulischen Bereich aufgrund von Corona entstanden sind, einen dringenden Handlungs- und Reformbedarf. Die zwei zusätzlichen Nachmittage in Wahlform ermöglichen es zusätzlich allen Familien, die an sämtlichen Nachmittagen einen Betreuungsbedarf haben, ihr Kind qualifiziert betreuen zu lassen.
Wir sehen auch die Gefahr, dass viele Eltern ihre Kinder nicht mehr an der Grötzinger Grundschule anmelden, sollten wir hier nicht ein attraktives pädagogisches Angebot entwickeln. Viele Eltern sehen mittlerweile die großen Chancen, die eine Ganztagesgrundschule ihren Kindern bietet.
Da die Schulleitung wiederholt auf die unzureichende Raumsituation hingewiesen hat, stellen wir den Antrag eine Bedarfserhebung für folgende Konzepte durchzuführen:
– Wie viele und welche Räume werden für eine verbindliche, dreizügige Ganztagsschule benötigt?
– Wie viele Räume werden für eine zweizügige Ganztagesgrundschule in Wahlform benötigt?
Das Schul- und Sportamt sowie die Schule sind aufgefordert für beiden Szenarien ein Konzept mit Raumplanung zu entwickeln. Nur so können wir in Grötzingen planen, welche Schulform sich realistisch durchführen lässt beziehungsweise welchen zusätzlichen Raumbedarf die Schule benötigt.
Wir beantragen,
1. dass das Schul- und Sportamt zusammen mit der Schule ein Raumkonzept für eine verbindliche, dreizügige Ganztagesgrundschule entwickelt. Ferner ein Raumkonzept für eine zweizügige Ganztagesgrundschule in Wahlform.
2. da diese Frage nun doch eine gewissen zeitliche Dringlichkeit hat, dass die Stadt, ähnlich wie bei der Sanierung des Schlosses, quartalsweise über den Fortschritt berichtet.